Bürgerbeteiligung – Fair und transparent
Agrowea steht für Bürgerwindparks. Das ist unsere Überzeugung und Antrieb bei der Errichtung von unseren Windprojekten. Deshalb bieten wir Ihnen hier direkte Beteiligungsmöglichkeiten an. So geht die Energiewende fair und mit der wichtigen Beteiligung der Menschen vor Ort. Dabei wollen wir Bürgerbeteiligung möglichst transparent leben und bieten diese digital an.
Über unsere Beteiligungsplattform können Sie hier in aktuelle und bestehende Projekte investieren. Dabei liegt unser Fokus stets auf der jeweiligen Region. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns die Energiewende gestalten und davon auch profitieren können.
Erfolgreich abgeschlossenes Projekt
INVESTITIONSSPANNE
5.000 - 50.000
EUR
BETEILIGUNGSVOLUMEN
1.874.000
EUR
VORRANGIGE BETEILIGUNG FÜR
54487 Wintrich
54498 Piesport
54472 Brauneberg, Veldenz, Burgen
54497 Horath
54486 Mülheim an der Mosel
54470 Bernkastel-Kues
Hinweis
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Windpark Wintrich
40,2
MW Leistung
90
GW erzeugte Energie
18.000
Versorgte Haushalte
13
Anlagen
67,7
t/a CO2-Einsparung
2018/2022
Inbetriebnahme
FAQ – Fragen und Antworten
Besuchen Sie uns auf agrowea.de
Kommanditbeteiligung
Welche Gesellschaftsform hat die Betreibergesellschaft (Emittentin)?
Die Emittentin, als die Betreibergesellschaft des Anlageobjekts, wird als GmbH & Co. KG und damit in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft geführt. Die Kommanditgesellschaft kennt zwei Arten von Gesellschaftern: Während die Komplementärin unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, haften die Kommanditisten beschränkt auf ihre jeweilige im Handelsregister eingetragene Einlage.
Als AnlegerIn sind Sie als KommanditistIn, an der jeweiligen Betreibergesellschaft beteiligt. Die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage entspricht Ihrer Zeichnungssumme. Ihr Haftung als KommanditistIn ist auf diesen Betrag beschränkt. Unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist jeweils eine Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH, die auch die Geschäftsführung übernimmt. Die Gesellschaft trägt deswegen die Bezeichnung GmbH & Co. KG.
Was ist ein Kommanditist?
Ein Kommanditist ist ein Gesellschafter bzw. Anteilseigener einer Kommanditgesellschaft (KG). Er haftet nur mit seiner Einlage und wird deshalb auch Teilhafter genannt.
Welche Risiken bestehen bei einer Beteiligung?
Bei einer Kommanditbeteiligung handelt es sich um eine klassische unternehmerische Beteiligung, die auch unternehmerischen Risiken bis hin zum Verlust der Einlage unterliegen kann.
Vor Zeichnung der Beteiligung sollten Sie daher den jeweiligen Verkaufsprospekt der GmbH & Co. KG, insbesondere die dort beschriebenen Risiken genau lesen.
Wer kann sich beteiligen?
Jede volljährige natürliche oder juristische Person. Das Angebot zielt vorrangig auf die BürgerInnen der Ortsgemeinden Wintrich, Piesport, Brauneberg und Veldenz, der Gemeinde Burgen sowie den unmittelbar an den Windpark Wintrich angrenzenden Bewohnern der Ortsgemeinden Horath und Mühlheim. Des Weiteren richtet sich das Angebot an die AnlegerInnen, die im Hinblick auf die Laufzeit der Vermögensanlage eine langfristige Anlegerstruktur haben und nicht kurz- oder mittelfristig über das eingesetzte Kapital verfügen müssen. Das Angebot richtet sich dabei an AnlegerInnen, die bereit sind, die mit der Beteiligung verbundenen Risiken zu tragen und die Fähigkeit haben, Verluste, die sich aus der Vermögensanlage ergeben können, zu tragen.
Das Beteiligungsangebot eignet sich nicht für AnlegerInnen, die nach einer mündelsicheren oder festverzinslichen Kapitalanlage suchen und sicher prognostizierbare Rückflüsse aus der Beteiligung erwarten und die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals am Ende der Laufzeit der Vermögensanlage in einer Summe erwarten, da Kapitalrückzahlungen bereits während der Laufzeit der Vermögensanlage erfolgen.
Wie lange kann Interesse bekundet werden?
Ihre Interessensbekundung können Sie bis zum 04. August 2023 über dieses Portal bekunden.
Welche Punkte muss ich zunächst bei einem Beteiligungsinteresse beachten?
- Beteiligte Personen müssen zum Zeitpunkt des Beitritts volljährig sein
- Eine Beteiligung kann immer nur auf eine Person erfolgen (eine Beteiligung als z. B. Eheleute/Familie ist nicht möglich, in dem Fall sind mehrere Interessensbekundungen abzugeben).
- Eine Beteiligung ist ab 5.000 € möglich, höhere Beträge müssen durch 500,- € teilbar sein (es wird Höchstgrenzen geben, diese können aber erst in der Zuteilungsphase festgelegt werden).
- Die Abwicklung der Beteiligung nach dem Start der Einwerbephase und die spätere Verwaltung der Anleger erfolgen digital über dieses Online-/Internetportal. Sollte es hierbei zu Störungen/Problemen kommen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
- Die hier angegebenen Daten müssen mit Ihrem Personalausweis übereinstimmen: Wohnsitzangabe, Schreibweise des Vornamens (Heinz vs. Heinrich), etc.
- Dafür benötigt jede beteiligte Person eine eigene, aktuelle, private (bitte keine dienstliche) E-Mail-Adresse.
- Unsere Kommunikation an Sie erfolgt ausschließlich über diese von Ihnen eingegebene E-Mail-Adresse.
- Bitte achten Sie immer auf ein funktionsfähiges E-Mail-Konto und dessen regelmäßigen Abruf und schauen ggf. in den Spam-Ordner.
Ich habe bereits vor geraumer Zeit mein unverbindliches Interesse über die Internetseite des Windparks bekundet. Muss ich mich nochmal registrieren?
Ja - unbedingt, nur so können Sie Ihr - jetzt verbindliches - Beteiligungsgebot abgeben.
Welche Unterlagen muss ich für eine Beteiligung ausfüllen?
Zuerst müssen Sie sich im Portal registrieren und dann verbindlich die gewünschte Beteiligungssumme im Reservierungsformular (Interessensbekundung) angeben. Achten Sie auf die korrekte und vollständige Erfassung Ihrer Daten, diese müssen mit Ihrem gültigen Ausweis übereinstimmen. Danach erhalten Sie eine E-Mail über den Eingang der Interessensbekundung und den weiteren Schritten.
Möchten Sie sich mit der zugewiesenen Beteiligungssumme an der Gesellschaft beteiligen, benötigen wir Ihre Beitrittserklärung (incl. Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung) und eine notarielle Handelsregistervollmacht sowie das gegengezeichnete Vermögensinformationsblatt. Diese werden auf der Plattform bereitgestellt und Sie können sich alle benötigten Formulare downloaden und ausdrucken. Die genaue Vorgehensweise wird in der Checkliste geklärt.
Welche einmaligen Kosten entstehen mir durch die Beteiligung?
Es entstehen Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht. Sofern der Anleger eine steuerliche oder sonstige Beratung zur Entscheidung über eine Beteiligung, z. B. bei seinem Steuerberater in Anspruch nimmt, können ihm dafür Kosten für entstehen. Solche Kosten können als sog. Sonderbetriebsausgaben steuerlich gelten gemacht werden.
Was kostet die Beglaubigung der Handelsregistervollmacht?
Die Kosten liegen ungefähr zwischen 50 € und 100 €.
Welche Kosten kann ich steuerlich geltend machen?
Alle Kosten, die in einem direkten Zusammenhang mit der Beteiligung entstehen, können als sogenannte Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt werden. Beispielsweise können die einmaligen Kosten der Beglaubigung der Handelsregistervollmacht und die Kosten eines (Steuer-)Beraters als Ausgaben berücksichtigt werden.
Sofern die Beteiligung finanziert wurde, können jährliche Zinsen, ein Disagio und Bearbeitungsgebühren als Ausgaben berücksichtigt werden. Der Ausgabenabzug muss durch die Gesellschaft an das Finanzamt gemeldet werden. Sie werden zu gegebener Zeit automatisch aufgefordert die schriftlichen Nachweise einzureichen. Pauschalen oder Eigenkosten können nicht angesetzt werden.
Alle eingereichten Ausgaben müssen durch entsprechende Unterlagen belegt werden.
Welche Werte muss ich versteuern?
Die ausgezahlten Beträge enthalten neben einem Gewinnanteil auch eine Kapitalrückzahlung. Daher ist NICHT die Auszahlung zu versteuern, sondern nur der Anteil am Ergebnis der Gesellschaft. Dieser Wert ergibt sich aus der jährlichen Steuermitteilung der Gesellschaft. Er weicht in der Regel von dem ausgezahlten Betrag ab.
Gibt es eine Anrechnung der Gewerbesteuer und welche Auswirkung hat die für mich?
Im Kapitel H des Prospektes (Seite 82 ff.) werden die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage aufgeführt. Es ist zu berücksichtigten, dass der Gesellschafter (Kommanditisten) bei Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen die von der Gesellschaft gezahlte Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer anteilig anrechnen lassen kann (§35 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Bei Vorliegen der Voraussetzungen mindert die Gewerbesteueranrechnung die Einkommensteuerzahllast.
Einfach gesagt wird die durch den Windpark gezahlte Gewerbesteuer i.d.R. im Rahmen der Einkommensteuer teilweise quasi wie eine Einkommensteuervorauszahlung für den Gesellschafter angerechnet und hat somit zusätzlich positive Auswirkungen.
Die Angaben für die Berücksichtigung der möglichen Gewerbesteueranrechnung finden Sie auf der jährlichen Steuermitteilung.
Ab wann muss ich als Gesellschafter Steuern für meinen Ergebnisanteil zahlen?
Nach dem Stand der Planungen ab dem ersten Jahr der Beteiligung - also erstmalig - für das Geschäftsjahr 2023.
Kann ich eine 5.000 €-Beteiligung später auf meine zwei im Ort wohnenden Kinder übertragen?
Ja, der Mindestanteil je Kind muss dabei 1.000 € betragen. Zum Beispiel: Kind 1: 2.000 € Anteil, Kind 2: 3.000 € Anteil.
Wie kann ich sonst noch meine Anteile übertragen/kündigen/verkaufen?
Eine Kündigung ist aufgrund der Vorgaben der finanzierenden Banken frühestens auf den 31.12.2037, mit einer Frist von 12 Monaten, möglich. Eine Übertragung oder Verkauf ist immer mit Wirkung zum 1.1. des Folgejahres möglich. Hierzu muss die persönlich haftende Gesellschafterin vorher zustimmen. Weitere wichtige Informationen dazu finden Sie im Kapitel 12 des Prospektes, u. a. § 13 des Gesellschaftsvertrages.
Anmerkung: Bei einer unentgeltlichen Übertragung wird in der Regel vom Finanzamt eine steuerliche Bewertung der Gesellschaft angefordert werden. Die Kosten für diese Bewertung sind vom Schenker/Beschenkten/Erben zu tragen.
Die Betriebslaufzeit gem. Prospekt endet mit dem 31.12.2038. Was passiert mit den Windenergieanlagen nach diesem Zeitpunkt?
Die gesamte Prognose ist darauf ausgerichtet, dass die Anlagen Ende 2038 zurückgebaut werden. Sofern es rechtlich und technisch möglich ist einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks nach dem 31.12.2038 durchzuführen (z.B. kostendeckende Vermarktung der Stromerlöse), würden die Anlagen weiterbetrieben werden und die Gesellschafter würden weiterhin an den Erträgen bis zur vollständigen Liquidation der Bürgerwind-Gesellschaft partizipieren – vorausgesetzt ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung liegt vor.
Kann ich über unternehmerische Entscheidungen der Gesellschaft mitbestimmen?
Entscheidungen über das laufende Geschäft trifft die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft. Über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle ist eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung notwendig, die jährlich bis zum 30. Juni eines jeden Jahres durchgeführt wird. Welche Fälle das sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag.
Werden bei Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Umlaufverfahren Beschlüsse gefasst oder Wahlen durchgeführt, hat der/die AnlegerIn ein nach dem Gesellschaftsvertrag zugeteiltes Stimmrecht.
Windenergieanlagen
Wie groß ist der Windpark?
Der Windpark umfasst insgesamt 13 Windenergieanlagen. Die zwei Windenergieanlagen der Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG gehören zu einem Erlöspool von insgesamt zwölf Windenergieanlagen. Die 13. Anlage wurde 2022 in Betrieb genommen. Sie hat keinen Einfluss auf die zwölf Windenergieanlagen, die bereits 2018 in Betrieb genommen wurden.
Welcher Anlagentyp ist installiert?
Bei den beiden Windenergieanlagen der Bürgerwind Wintrich GmbH & Co. KG handelt es sich um ENERCON E-115 mit einem Rotordurchmesser von 115 m, einer Nabenhöhe von 149 m und einer Nennleistung von 3 MW. Dies gilt auch für die weiteren zehn Windenergieanlagen des Erlöspools. Die in 2022 in Betrieb genommene Windenergieanlage ist vom Typ ENERCON E-138 EP3 E2.
Welche Vergütung wird für den erzeugten Strom je kWh gezahlt?
Die Windenergieanlagen vom Typ ENERCON E-115, die in einen gemeinsamen Erlöspool bilden, erhalten je kWh einen durchschnittlichen anzulegenden Wert in Höhe von 7,34 ct/kWh. Kosten für die Direktvermarktung sind hiervon noch abzuziehen.
Welcher Jahresertrag wird erwartet?
Je Windenergieanlage vom Typ ENERCON E-115 wird ein Jahresertrag in Höhe von 6,7 Mio. kWh erwartet.
Wo liegt der Windpark?
Der Standort des Windparks Wintrich befindet sich in Rheinland-Pfalz im Westen des Landkreises Bernkastel-Wittlich in den Gemeinden Wintrich, Piesport und Brauneberg. In einer Entfernung von ca. 30 km befindet westlich sich die Grenze zu Luxemburg. Der Windpark, dessen zwölf WEA vom Typ ENERCON E-115 im großräumigen „Haardtwald“ auf dem Höhenzug des Ranzenkopfes errichtet wurden, befindet sich an der Einmündung der Kreisstraße 85 zur Landesstraße 157 und wird durch den Kieselbornbach in einen westlichen (WEA 1-7) und östlichen Abschnitt (WEA 9-17, WEA 19) geteilt. Südlich des Windparks befindet sich in einer Talsohle die Einheitsgemeinde Morbach sowie nachfolgend der „Erbeskopf“, der mit 816 m ü. NN den höchsten Berg des Hunsrücks darstellt. Der Windpark befindet sich zudem an der historischen Römerstraße, die Trier und Köln verbindet. In der Mitte des Windparks am Kieselbornbach liegt das Naturdenkmal „Langer Stein“. Die WEA-Standorte befinden sich in einem geschlossenen Waldgebiet. Die Landschaft ist hier durch intensive Forstwirtschaft in Form von Fichtenbestand geprägt. Im Einzelnen sind im Westen auch Eichen und Buchenwälder zu finden. Auf Rodungsinseln befinden sich Grünland- und Ackernutzung. Das bergige Gelände ist geprägt durch zahlreiche Hänge. Die einzelnen Standorte selbst weisen eine Höhe von 405 - 550 m ü. NN auf. Mit 637 m ü. NN stellt der „Ranzenkopf“ im Planungsgebiet die höchste Erhebung dar.
Plattform
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Wozu dient das Online-Portal?
Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und ist ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:
-
- Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
- Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
- Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
- Verwaltung Ihrer Investition
Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.
Wie sicher sind meine Daten?
Wie ist die Datensicherheit geregelt?
Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Groß- und Kleinbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?
Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:
- Mindestens 8 Zeichen Länge
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
- Mindestens ein Sonderzeichen (; , . ? !)